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   BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08   

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https://dejure.org/2008,5580
BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08 (https://dejure.org/2008,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 7 B 9.08 (https://dejure.org/2008,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 7 B 9.08 (https://dejure.org/2008,5580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AbwAG § 4 Abs. 4 und 5
    Überwachungswert; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Erklärungswert.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AbwAG § 4 Abs. 4 und 5
    Abwasserabgabe; Bescheidwert; Erhöhung; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Erklärungswert; Erklärungswert; Kalenderjahr; Schadeinheit; Teilzeitraum; Veranlagungszeitraum; Überwachungswert; Überwachungswert

  • Wolters Kluwer

    Grundlage der für die Berechnung der Abwasserabgabe zu ermittelnden Zahl der Schadeinheiten bei Überschreitung eines für das ganze Jahr bestehenden Bescheidwertes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 560
  • DVBl 2008, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 5.06

    Überwachungswert; gemessener Einzelwert; Messergebnis; Erhöhung der Zahl der

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08
    Der Gesetzgeber hat sich zur Verstärkung dieser abgabenrechtlichen Flankierungswirkung bewusst für harte finanzielle Folgen bei Überschreitung der Überwachungswerte entschieden (vgl. BTDrucks 10/5533, S. 9 f.) und ausdrücklich schon eine einmalige Überschreitung als Rechtfertigung für eine überproportionale Abgabensteigerung ausreichen lassen (vgl. Urteil vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 5.06 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 14 S. 1 ).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen

    Irrevisibles Landesrecht liegt insbesondere (auch) dann vor, wenn - wie hier - Landesrecht in der Gestalt kommunalen Satzungsrechts (vgl. Art. 1, 2 ZwEWG i.V.m. § 3 Abs. 3 Nr. 4 ZeS) auf bundesrechtliche Vorschriften (des Bauplanungsrechts) verweist, die Normen des Bundesrechts aber nicht kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers Geltung beanspruchen, sondern kraft Bezugnahme im Landesrecht, d.h. infolge eines Anwendungsbefehls des Landesgesetzgebers bzw. des kommunalen Satzungsgebers zu beachten sind (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.2009 - 7 B 9/08 -, NVwZ 2009, 1037; B.v. 28.03.2007 - 10 B 43.06 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 50).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819

    Nacherhebung von Abwasserabgaben

    Auch insoweit hat sich der Gesetzgeber bewusst für harte finanzielle Folgen bei der Überschreitung der Überwachungswerte entschieden (BVerwG vom 15.4.2008 BayVBl 2008, 570).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 4 L 217/15

    Zum Nachweis der Einhaltung der nach § 4 Abs. 5 AbwAG erklärten Werte

    Denn die Bestimmung regelt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so Beschl. v. 15. April 2008 - 7 B 9.08 -, zit. nach JURIS), "unter welchen Voraussetzungen die Zahl der Schadeinheiten nach einem den Bescheidwert unterschreitenden Erklärungswert zu berechnen ist".

    ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 15. April 2008, a.a.O.) geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 138/17

    Verrechnung von Abwasserabgaben; Ermittlung des "Vorher"-Werts

    Eine solche Darlegung wäre aber erforderlich, da das Gesetz dahingehende Regelungen nicht enthält und den Messergebnisse der behördlichen Überwachung im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 6 AbwAG nur insoweit Bedeutung beigemessen wird, als diese zur Unbeachtlichkeit der heraberklärten Werte bei der Berechnung der Zahl der Schadenseinheiten führen können (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.04.2008 - 7 B 9/08 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

    10/5533, S. 8ff., 12; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144, juris Rn. 22; und vom 15. April 2008 - BVerwG 7 B 9.08 -, NVwZ-RR 2008, 560, juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587

    Abwasserabgabe bei Überschreitung einzuhaltender Grenzwerte

    Auch insoweit hat sich der Gesetzgeber bewusst für harte finanzielle Folgen bei der Überschreitung der Überwachungswerte entschieden (BVerwG, Beschluss vom 15.4. 2008 - 7 B 9/08.
  • VG Augsburg, 31.03.2010 - Au 6 K 09.617

    Antrag auf Verrechnung von Investitionen für eine Gebläsestation in einer

    Demnach kommt es maßgeblich auf die in amtlichen Kontrollen nach § 4 Abs. 4 S. 1 AbwAG festgestellten Messwerte an (vgl. BVerwG vom 20.4.2005, Az. 9 C 4.04, BVerwGE 123, 292/296 = NVwZ 2005, S. 1070 f.; BVerwG vom 15.4.2008, Az. 7 B 9/08, NVwZ 2008, S. 560/561), nicht auf die Werte der Eigenüberwachung, welche nur der Selbstkontrolle des Einleiters dienen.
  • VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 206/21

    Abwasserabgabe; Einleiterüberwachung; Erhöhungsfaktor; Kläranlage;

    Diese Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht nachfolgend mehrfach bestätigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2006 - 7 C 5/06 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. April 2008 - 7 B 9/08 -, juris Rn. 14).
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